AutoRefinery.ch
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge zwischen AutoRefinery.ch (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
AutoRefinery.ch befindet sich derzeit in der Gründungsphase. Die Eintragung der Firma sowie die Festlegung des definitiven Firmensitzes erfolgen in Kürze. Bis dahin handeln die Geschäftsführer Vincent Blum und Nicola Gürpinar als verantwortliche Ansprechpartner.
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGB als verbindlich.
Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Absprache.
Offensichtliche Mängel sind unmittelbar bei Fahrzeugübergabe, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, schriftlich zu rügen. Bei Folierungen und Lackaufbereitungen gelten geringfügige, oberflächliche Unvollkommenheiten, die das Gesamtbild nicht beeinträchtigen und nur bei spezifischen Lichtverhältnissen oder aus extrem kurzer Distanz sichtbar sind (sog. „Kleinteiligkeit“), nicht als Mangel, sofern sie dem branchenüblichen Standard für Handarbeit entsprechen.
Alle auf der Website oder in Angeboten genannten Preise sind Richtwerte und verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders angegeben.
Der Auftragnehmer ist bemüht, die genannten Preise einzuhalten. Abweichungen können sich insbesondere ergeben durch:
Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, voraus oder unmittelbar bei Fahrzeugübergabe zur Zahlung fällig (Bar, TWINT oder Kartenzahlung). Der Auftragnehmer behält sich ein Retentionsrecht (Zurückbehaltungsrecht) am Fahrzeug bis zur vollständigen Begleichung der Forderung vor.
Als Luxusfahrzeuge gelten insbesondere Fahrzeuge der Oberklasse oder Fahrzeuge mit besonders empfindlichen Materialien, komplexen Oberflächen oder erhöhtem Arbeitsrisiko.
Termine werden nach Verfügbarkeit vereinbart. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, einen Termin anzunehmen, bemüht sich jedoch um eine bestmögliche Einhaltung bestätigter Termine.
Verschiebungen aus betrieblichen oder technischen Gründen bleiben vorbehalten. Daraus entstehen dem Kunden keine Schadenersatzansprüche.
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung oder Terminverschiebung ist bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späteren Absagen behält sich der Auftragnehmer vor, folgende Entschädigung zu verrechnen:
Bereits angefallene Materialkosten oder speziell bestellte Materialien werden in jedem Fall vollständig in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Einzelne Pflegeleistungen können im Rahmen eines Abonnements gebucht werden.
Das Abonnement verlängert sich nicht automatisch über die Mindestlaufzeit hinaus, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei vorzeitiger Beendigung durch den Kunden entfällt ein gewährter Aborabatt rückwirkend.
Bucht der Kunde das Schutzpaket „Leasing-Rückgabe Pflege“, übernimmt der Auftragnehmer im Falle einer vom Leasinggeber erhobenen Nachzahlung für optische bzw. pflegebedingte Mängel einen Betrag von bis zu maximal CHF 500.–, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
Die Garantieleistung setzt voraus, dass:
Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind insbesondere:
Der Auftragnehmer bietet auf Wunsch des Kunden einen Abholung - und Bringservice für Fahrzeuge an.
Der Abhol- und Bringservice erfolgt ausschliesslich nach vorheriger Vereinbarung und setzt voraus, dass das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist sowie über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt.
Mit Übergabe des Fahrzeugs zum Zweck der Abholung erteilt der Kunde dem Auftragnehmer bzw. dessen Beauftragten die ausdrückliche Erlaubnis, das Fahrzeug im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs im öffentlichen Strassenverkehr zu bewegen.
Der Auftragnehmer haftet während der Fahrt ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit sowie durch Schäden Dritter wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Schäden, die durch normale Nutzung, bestehende Vorschäden, technische Mängel oder höhere Gewalt entstehen, sind von der Haftung ausgeschlossen.
Der Kunde bestätigt, dass seine KFZ-Haftpflichtversicherung auch Fahrten durch Dritte (Werkstatt- oder Abholfahrten) deckt.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Selbstbehalte, Bonusverluste oder Prämienerhöhungen der Versicherung des Kunden.
Der Auftragnehmer ist für die Dauer der Überführung über eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert. Die Haftung für Schäden, die über die Versicherungsleistung hinausgehen (z. B. Wertminderung, indirekte Schäden), wird ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Vor Übergabe und nach Rückgabe des Fahrzeugs kann eine Zustandsdokumentation (z. B. Fotos) erstellt werden.
Der Kunde wird vor dem Service gefordert, das Abholservice Formular zu unterschreiben.
Der Auftragnehmer haftet ausschliesslich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Keine Haftung besteht für:
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche erbrachten Leistungen und gelieferten Materialien Eigentum des Auftragnehmers, soweit rechtlich zulässig.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem später festgelegten Firmensitz des Auftragnehmers, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.